6. Cookies
Überall lauern Kekse
"Diese Website benutzt Cookies..."
Fast jede Website benutzt Cookies. Diese Cookies können den Besucher einer Website wiedererkennen und die Nutzung der Website erleichtern. Seit die neue DSGVO in Kraft getreten ist, wird man regelrecht mit Cookie-Hinweisen bombardiert. Niemand weiß so recht, ob man solch einen Hinweis braucht oder ob dieser entbehrlich ist.
Das Problem: Cookie-Hinweis: Pflicht – Ja oder Nein?
Rechtliche Aspekte regelt in der EU die „Cookie-Richtlinie“. Diese Richtlinie besagt, dass eine ausdrückliche Einwilligung der Besucher benötigt wird, doch von Deutschland wurde die Richtlinie noch nicht umgesetzt und das heißt, dass diese eigentlich gar nicht gilt. Eine eigene Regelegung der EU ist für 2019 angekündigt (ePrivacy-Verordnung).
Was können Sie tun?
Es gibt 3 Varianten, wie Sie mit den Cookie-Hinweis umgehen können. e-Recht24 fasst dies übersichtlich zusammen:
- Kein Risiko
Für Sie stellt sich kein Risiko dar, wenn Sie als Seitenbetreiber die Einwilligung der Seitenbesucher einholen. Diese Einwilligung sollte deutlich beim Aufruf Ihrer Website als Banner erscheinen und mit einem Klick bestätigt werden. Inhaltlich sollte konkret werden, welche Daten erhoben werden, wozu diese genutzt werden und gegebenenfalls an wen diese Daten weitergegeben werden. - Geringes Risiko
Beim Aufruf Ihrer Website sollte ebenfalls ein Banner erscheinen, das über das Verwenden von Cookies und über das Widerspruchsrecht des Besuchers informiert. Hier wird auf eine Einwilligung verzichtet. - Mittleres Risiko
Sie als Seitenbetreiber können abwarten, wie die Richtlinien in Deutschland in den nächsten Monaten umgesetzt werden und welche rechtlichen Folgen diese haben können. Diese Variante empfehlen wir hingegen jedoch nicht.
In allen Varianten sollten Sie aber einen entsprechenden Passus zu Cookies und Hinweise für den Nutzer, wie er das Setzen von Cookies verhindern kann, in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Zum Mai 2018 trat die neue DSGVO in Kraft. Diese regelt die Frage der Cookies nicht ausdrücklich, das macht dann ab 2019 die ePrivacy-Verordnung.
Die Lösung: So wenige Cookies wie möglich verwenden - Datenminimierte Webseiten heißt das neue Schlagwort.
Fühlen Sie sich unsicher?
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie einen Cookie-Hinweis DSGVO-konform in Ihre Website integrieren, fragen Sie uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.